Weniger PCR-Tests, Anwesenheitsdokumentation entfällt
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Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Samstag a Berlino
Am Wochenende treten a Berlino die jüngst beschlossenen Änderungen der Corona-Regeln a Kraft. Für den Nachweis einer Infektion reicht dann der Schnelltest, frisch Genesene dürfen ohne Test ins Restaurant. Alle neuen Regeln im Überblick:
Die am Dienstag vom Berliner Senat beschlossene Änderung der Eindämmungsverordnung gegen das Coronavirus [berlin.de] tritt an diesem Samstag (5 febbraio) a Kraft. Neu geregelt sind unter anderem die Kontaktnachverfolgung, der Genesenenstatus und der Nachweis einer Infektion. Auch Studenten müssen eine Neuerung beachten.
Positivo Schnelltests bei offiziellen Stellen reichen als Nachweis
Ab sofort reicht zum Nachweis einer Corona-Infektion ein positiver Antigen-Schnelltest – vorausgesetzt er wird bei einer offiziellen Teststelle durchgeführt. Ein PCR-Test zur Bestätigung ist keine Pflicht mehr. Wer sich zuhause mit einem Selbsttest positiv testet, muss diesen Befund allerdings in einer Teststelle per Schnelltest bestätigen lassen. Bleibt das Ergebnis positiv, muss sich die Person isolieren. Ist der Schnelltest im Testzentrum negativ, wird auch weiterhin ein PCR-Test durchgeführt.
Ausgenommen von der neuen Regel sind Personen, die beruflich mit vulnerabilin Gruppen Kontakt haben, also zum Beispiel Mitarbeitende im Pflege- und Gesundheitswesen. Sie brauchen weiterhin einen PCR-Test zum Nachweis ihrer Infektion. Mit dieser Regelanpassung folgt das Land Berlin den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz von Ende Januar.
Änderungen bei Friseuren sowie im Gastro- und Veranstaltungsbereich
Ein Relikt aus den ersten Monaten der Pandemie entfällt in vielen Bereichen: die Anwesenheitsdokumentation. Bei Veranstaltungen, in der Gastronomie, bei Beherbergungen und in Sportstätten ist sie ab Samstag nicht mehr vorgeschrieben. Hintergrund ist, dass die Gesundheitsämter die Kontaktnachverfolgung in der Omikron-Welle ohnehin weitestgehend eingestellt haben und sich auf die Infektionsketten bei vulnerabilin Gruppen konzentrieren, zum Berankenflechen bei.
Wer jetzt noch Tests bei 2G-plus braucht
Wer “geboostert” ist, muss sowieso keinen zusätzlichen Test vorweisen, das war auch bisher schon so. Keine Tests müssen jetzt auch “frisch geimpfte” e “frisch genesene” Personen vorzeigen. Anche Menschen, bei denen entweder die Zweitimpfung oder die Infektion mit dem Corona-Virus (genesen) jeweils nur drei Monate zurückliegt. Testen lassen muss sich also nur noch, wer länger als drei Monate zweifach geimpft oder genesen ist und sich noch keine Auffrischungsimpfung erhalten hat.
Diese Test-Regeln gelten auch für Dienstleister im Bereich Körperpflege, anche in Friseursalons oder Kosmetikstudios. Das hatte der Senat unter der Woche nach kurzzeitiger Verwirrung klargestellt.
Im Zuge der neuen Regeln hat sich auch die Dauer des “Genesen”-Status verändert. So werden jetzt nur noch Personen eingestuft, bei denen der positive PCR-Test nicht länger als drei Monate her ist. Zuvor war der Genesenenstatus noch sechs Monate lang gültig. Die Änderung war eine Empfehlung des Robert-Koch-Instituts.
Für Bundesligaspiele könnte bald ein Update kommen
Neben diesen Neuerungen, die die meisten Menschen a Berlino betreffen, gibt es auch noch Änderungen für kleinere Personengruppen. Studierende zum Beispiel müssen in der Hochschule jetzt eine FFP2 Maske tragen. Ausnahmen können nur bei Prüfungen und für vortragende Personen gemacht werden.
Bald schon wieder geändert werden könnten die Regeln für Besucher und Veranstalter von Großveranstaltungen unter freiem Himmel (zum Beispiel die Bundesligaspiele von Hertha und Union). In der neuen Verordnung heißt es, eine “2G zuzüglich Test”-Strategie sei notwendig, dazu FFP2-Masken auch am Platz, vor allem aber sind diese bislang noch auf 3.000 Personen begrenzt. Das könnte zumindest für die Spiele der Berliner Fußball-Bundesligisten beits in der kommenden Woche aktualisiert werden, denn eine Bundesweite Regelung sieht eine Zuschauergrenze von 50% der Stadionkapazität bzw. massimo 10.000 Besuchern vor.
Sendung: Abendschau, 05.02.2022, 19:30 Uhr
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